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Wegfall Meldepflicht fΓΌr QO-100 Uplink bis 20 W Sendeleistung ab 1.1.26

Frohe Botschaft: ab 1. Januar 2026 geht ein langjΓ€hriger Wunsch der Schweizer Funkamateure in ErfΓΌllung.

FΓΌr die Nutzung des Frequenzbereichs 2300 -2450 MHz ist keine vorgΓ€ngige Meldung ans BAKOM mehr nΓΆtig, sofern die Senderausgangsleistung nicht mehr als 20 W betrΓ€gt. Der Anhang 4 der VVNF, der die Nutzung der Frequenzbereiche fΓΌr Funkamateure regelt, wird per 1.1.26 entsprechend geΓ€ndert. Leistungen ΓΌber 20 W sowie unbediente und Remote-Stationen sind nach wie vor meldepflichtig.

Auf fΓΌr die Benutzung des gesamten 5 GHz-Bandes ist keine Meldung mehr nΓΆtig, ebenfalls mit Ausnahme von unbedienten und Remote-Stationen. Diese Regelung gilt fΓΌr alle Nutzungen, also z.B. auch fΓΌr Contestbetrieb.

Link zum Anhangb 4: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/914/deΒ  Β (SR 784.102.11)

Urs Lott HB9BKT, Verbindung BAKOM

Published:HB9FEE 2025-12-26 08:32:25

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