Wegfall Meldepflicht für QO-100 Uplink bis 20 W Sendeleistung ab 1.1.26
Frohe Botschaft: ab 1. Januar 2026 geht ein langjähriger Wunsch der Schweizer Funkamateure in Erfüllung.
Für die Nutzung des Frequenzbereichs 2300 -2450 MHz ist keine vorgängige Meldung ans BAKOM mehr nötig, sofern die Senderausgangsleistung nicht mehr als 20 W beträgt. Der Anhang 4 der VVNF, der die Nutzung der Frequenzbereiche für Funkamateure regelt, wird per 1.1.26 entsprechend geändert. Leistungen über 20 W sowie unbediente und Remote-Stationen sind nach wie vor meldepflichtig.
Auf für die Benutzung des gesamten 5 GHz-Bandes ist keine Meldung mehr nötig, ebenfalls mit Ausnahme von unbedienten und Remote-Stationen. Diese Regelung gilt für alle Nutzungen, also z.B. auch für Contestbetrieb.
Link zum Anhangb 4: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2020/914/de (SR 784.102.11)
Urs Lott HB9BKT, Verbindung BAKOM
Published:HB9FEE 2025-12-26 08:32:25